Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen | Stand: Juli 2016
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Text der Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen kann von unserer Internetseite www.duboschweitzer.de vom Kunden auf seinen Computer heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden.
Verbraucher i. S. d. Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Auf Anfrage des Kunden an uns unterbreiten wir ihm für die angefragten Waren ein konkretes Angebot unter Angabe der Preise und zusätzlicher Kosten, wie z. B. Liefer- und Verpackungskosten. An das Angebot halten wir uns, wenn in dem Angebot keine abweichende Frist genannt wird, 14 Tage ab Erstellung des Angebotes gebunden. Nimmt der Kunde unser Angebot innerhalb der Frist an, kommt der Vertrag zustande.
Weicht die Annahmeerklärung des Kunden von unserem Angebot ab oder geht sie nicht fristgemäß bei uns ein, kommt der Vertrag nicht zustande. In diesem Fall stellt die Annahmeerklärung des Kunden ein an uns gerichtetes neues Angebot des Kunden dar, das wir innerhalb von 14 Tagen durch Erklärung gegenüber dem Kunden oder durch Übersendung der Waren annehmen können.
Ist der Kunde Verbraucher und erfolgt seine Annahmeerklärung im elektronischen Geschäftsverkehr werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, wenn die Annahmeerklärung des Kunden von unserem Angebot abweicht oder verspätet bei uns eingegangen ist. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen.
b) Der Kunde übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dergleichen, die allgemeine Verantwortung. Er hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen.
c) Für den Lieferumfang ist unser Angebot bzw. unsere Annahmeerklärung maßgebend.
d) Sofern der Kunde Waren bereitstellt, so sind diese frei an unser Werk einschließlich Verpackung und Versicherung anzuliefern. Jedwedes Risiko für Beschädigungen und Verlust ist durch den Kunden zu versichern. Dies gilt auch für Werkzeuge oder sonstige Beistellungen, welche sich im Eigentum des Kunden befinden und uns kurzzeitig oder dauernd überlassen werden.
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung befindet sich am Ende dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
b) Verpackungen werden von uns nur zurückgenommen, soweit hierzu eine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht. Die Rücknahme erfolgt nur bei kostenfreier Anlieferung.
c) Die Warenrechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse durch Überweisung. Einmalige Werkzeugkostenanteile sowie Werkzeugvollkosten sind von uns verauslagte Kosten und stets sofort netto Kasse ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Werkzeugvollkosten geht das Werkzeug in das Eigentum des Kunden über, dadurch ist auch die Haftung für Verlust in jeglicher Form durch den Kunden zu versichern.
Wechsel können wir leider nicht annehmen. Eine Forderungsabtretung ist zulässig. Bei Zahlung durch Scheck trägt der Kunde die Kosten der Einlösung. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu.
b) Teillieferungen sind, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, zulässig. Die Kosten trägt der Empfänger.
c) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand unser Werk verlässt, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versandkosten oder Anlieferung übernommen haben.
d) Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand, bzw. die Abnahme aufgrund von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr am Tage der Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Wir verfügen über die Transportversicherung.
b) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt höherer Gewalt, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen (z.B. Betriebsstörungen, verspätete Rohstofflieferungen usw.), soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Auslieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
c) Von uns auf Abruf bestätigte Aufträge müssen innerhalb der vereinbarten Frist auch vom Kunden abgenommen werden. Nach einer Frist von einem Monat haben wir das Recht auf Auslieferung der noch nicht abgenommenen Teile.
d) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft i.S. von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenen Lieferverzugs der Kunde geltend machen kann, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
e) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
f) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betroffenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
g) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede volle Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 %, aber höchstens 15 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der aufgrund des Verzugs nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.
Ist der Kunde Unternehmer gelten folgende Regelungen:
a) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus Lieferbeziehungen mit dem Kunden, auch der zukünftig entstehenden Verbindlichkeiten, vor.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme zur Verwertung der Ware befugt. Den Verwertungserlös können wir nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Teile pfleglich zu behandeln und während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes auf eigene Kosten gegen jede Form des Untergangs zum Neuwert zu versichern. Wir bleiben berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden selbst zu versichern.
d) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Drittwiderspruchsklage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
e) Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft wurde; wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Auslieferung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt ist oder Zahlungseinstellung nicht vorliegt.
f) Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu der oder den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung oder Verbindung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum ohne zusätzliche Kosten für uns.
g) Wir verpflichten uns, die uns vom Kunden gewährten Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt und unsere Ansprüche durch Sicherheiten des Kunden abgesichert bleiben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Ist der Kunde Unternehmer, ist Voraussetzung für seine Gewährleistungsansprüche, dass er die gesetzlich nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten eingehalten hat.
Wird Ware an uns zurückgegeben, bedarf dies stets einer vorherigen Absprache. Keinesfalls akzeptieren wir eine unfreie Rücklieferung. Der Kunde muss uns die Möglichkeit geben, die Ware durch unseren Hausspediteur abholen zu lassen.
Für Sach- und Rechtsmängel an der Ware leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt 8 – Gewähr wie folgt:
Sachmängel
a) Bei Mängeln der gelieferten Ware können wir wählen, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll.
b) Wir sind berechtigt, eine Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer 8.
d) Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
e) Ist der Kunde Verbraucher, verjähren die Mängelansprüche 2 Jahren ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren seine Mängelansprüche 1 Jahr nach Ablieferung neuer Ware. Bei einem Verkauf gebrauchter Gegenstände wie z.B. Maschinen, erfolgt die Lieferung gegenüber Unternehmern unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen. Für Schadensersatzansprüche nach Abschnitt 8 b) gelten die gesetzlichen Fristen
Rechtsmängel
f) Führt die Benutzung der von uns gelieferten Ware zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter, werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Ware in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht.
Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den vorgenannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Darüber hinaus werden wir den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
g) Unsere in Abschnitt 7 f) genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich Abschnitt 8 b) für den Fall der Schutz- u. Urheberrechtsverletzung abschließend.
Sie bestehen nur, wenn …
- der Kunde uns unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
- der Kunde uns in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. uns die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Abschnitt 7 f) ermöglicht,
- uns alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
- der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht. Eine derartige Anweisung des Kunden ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Fertigung nach einer Zeichnung oder nach einem Muster des Kunden durch uns erfolgt ist und
- die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand nach Erhalt eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
b) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur …
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers/der Organe oder leitender Angestellte,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
- bei Mängel, die er arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit er garantiert hat.
Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des betroffenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie gemäß Abschnitt 5 dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen wird durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen nicht berührt.
Sofern gegen uns Haftungsansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend gemacht werden, welche daraus folgen, dass unsere Produkte nach außerhalb der europäischen Union weitergeliefert wurde, sei es vom Kunden selbst oder durch einen seiner Kunden, so verpflichtet sich der Kunde, uns von diesen Ansprüchen freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst auch die gegebenenfalls notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamm, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
c) Die Vertragssprache ist deutsch.
d) Es gilt, auch bei Auslandsgeschäften, nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Wir speichern Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mittels elektronischer Datenverarbeitung.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
DUBOSCHWEITZER GmbH
Annabergstraße 59
45721 Haltern am See
Telefon: +49 (0)2364 / 94 900-0
Telefax: +49 (0)2364 / 94 900-25
E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an DUBOSCHWEITZER GmbH, Annabergstraße 59, 45721 Haltern am See, uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
An:
DUBOSCHWEITZER GmbH
Annabergstraße 59,
45721 Haltern am See
Telefax: +49 (0)2364 / 94 900-25
E-Mail:
Inhalt:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)
Bestellt am(*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s)(nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
*Unzutreffendes streichen
Anbieterkennzeichnung:
DUBOSCHWEITZER GmbH
Annabergstraße 59
45721 Haltern am See
Germany
Vertreten durch:
Fritz Knapp, Geschäftsführer
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Amtsgericht Gelsenkirchen
Registernummer: HRB 5895
Umsatzsteuer-ID: DE 111 625 604
Kontaktdaten:
Telefon: +49 (0)2364 / 94 900-0
Telefax: +49 (0)2364 / 94 900-25
E-Mail:
Internet: www.duboschweitzer.de